Katzen sind äußerst reviertreu und verlassen nur ungern ihre gewohnte Umgebung. Aus aktuellem Anlass informieren wir was bei einem Wohnungswechsel mit Katze zu beachten ist.
3 Monate Hausarrest vor Freigang
Immer wieder erreichen uns verzweifelte Anrufe, dass Katzen nach einem Umzug verschwunden sind und nicht mehr nach Hause zurückkehren. Grundsätzlich empfehlen wir gesicherten Freigang. Wer eine Katze im unkontrollierten Freigang nach draußen lässt, sollte unbedingt sicher stellen, dass die Katze mindestens 3 Monate im neuen Haus verbracht hat. Die neue Umgebung muss erst als neues „Basisrevier“ verinnerlicht werde. Nicht selten versuchen Katzen das alte Zuhause wiederzufinden und verschwinden spurlos, verlaufen sich oder kommen zu Tode, da sie die Gefahren des neuen Reviers nicht kennen. Besonders in den ersten Wochen nach dem Umzug ist das Risiko des Weglaufens sehr hoch. Die ersten Ausflüge nach draußen sollten schrittweise und unter Aufsicht, d.h. gemeinsam mit der Katze unternommen werden.
Mikrochip und Registrierung ist Pflicht
Kastration, Mikrochip und Registrierung sind nicht nur für Freigänger- sondern auch für Wohnungskatzen dringend empfehlenswert. Die Daten sollten stets aktuell gehalten und die neue Adresse mit Telefonnummer hinterlegt werden.
Katzengerechte Einrichtung
Ein Kippschutz an Fenstern und Schutzvorrichtungen am Balkon sind gesetzlich vorgeschrieben und verhindern Abstürze und Verletzungen. Das vertraute Katzenklo, die geliebte Kuscheldecke, ein (erhöhter) Rückzugsort und Beschäftigungsmöglichkeiten wie der gewohnte Kratzbaum und Spielzeug ermöglichen den Samtpfoten eine rasche und angenehme Eingewöhnung im neuen Heim. Man sollte Geduld haben und auf die Bedürfnisse der Katzen eingehen. Es kann einige Zeit dauern bis die neue Wohnsituation vollends akzeptiert wird.