Kampf gegen den Singvogelfang in Oberösterreich
Obwohl der Fang von freilebenden Waldvögeln in allen anderen österreichischen Bundesländern längst verboten ist, allen geltenden Österreichischen und EU-Gesetzen widersprechen würde, werden für manche Bezirke Oberösterreichs immer wieder Ausnahmeregelungen geschaffen um einigen wenigen Vogelfängern ihr tierquälerisches und sinnloses Hobby zu ermöglichen.
Der Vogelfang zu Ausstellungszwecken hat sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Ursprünglich diente der Vogelfang zur Beschaffung von Nahrung… Brauchtum sollte man zwar grundsätzlich positiv gegenüberstehen, was aber nicht dazu führen darf, dass Handlungsweisen ohne weitere Hinterfragung und Auslotung des derzeitigen Wertsystems einfach beibehalten werden, nur weil sie zum Brauchtum gehören…
Tiergartendirektor Dr. Revers stellt fest, dass nicht nur jene grausamen Bräuche, die die Menschen vor allem im ländlichen Bereich betrafen, sondern “dass auch das Brauchtum um das Tier und die Natur einem allgemeinen Wertewandel angepasst werden sollte.”
Dr. Revers ist sich “100%ig sicher, dass nur mehr ganz wenige Menschen unserer Zivilisation den Vogelfang ‘brauchen’. Selbst in Italien findet ein unüberhörbarer Umbruch statt.”
Aus der Sicht eines modernen Naturverständnisses und vor allem aus tierschützerischen Gründen ist eine Fortführung dieses “Brauchtums” strikt abzulehnen, denn der Stress durch Fang und Haltung ist eine gewaltige Belastung für den einzelnen Vogel und stellt damit zweifellos grobe Tierquälerei dar. Es ist völlig unverständlich und unzeitgemäß, dass mit dem fadenscheinigen Argument der Brauchtumspflege Tierquälerei durch Gesetze gedeckt wird. Das Faktum einer unnötigen Quälerei ergibt sich daraus, dass kein vernünftiger und berechtigter Zweck vorliegt. Die Privathaltung von Waldvogelarten zum Zwecke der Zurschaustellung und des Wettbewerbes stellt aus heutiger Sicht keinen vernünftigen und berechtigten Zweck dar. Sie ist aus ethischer und tierschutzrechtlicher Sicht nicht vertretbar.