Doris und Harald sind seit 29 Jahren ehrenamtlich und auf eigene Kosten mit ihrer Tierrettung im Einsatz für verletzte Tiere in Not. Unser Tierrettungsfahrzeug verfügt über eine Blaulichtbewilligung und gilt somit nach § 26 StVO als Einsatzfahrzeug (genauso wie z.B. Rettung oder Feuerwehr). Nach einem Einsatz am 23. Mai 2022 erhielt das Tierparadies Schabenreith jedoch eine Strafverfügung über 130€ wegen „Verletzung von Rechtsvorschriften“, da das Tierrettungsfahrzeug während des Einsatzes vor der Tür einer Tierarztordination abgestellt worden war (§§ 23 Abs. 2 StVO, 102 Abs. 2 KFG und 24 Abs. 3 lit. d StVO).

Weil das Tierrettungsfahrzeug während eines Einsatzes vor der Tür einer Tierarztordination abgestellt worden war, wurden 130€ Strafe verhängt. Bei dem Notfall handelte es sich um ein wenige Monate altes Fuchsbaby mit Darmverschluss, das eine Notoperation benötigte (© Tierparadies Schabenreith)

Notfall wurde von Behörde als “Schutzbehauptung” bezeichnet

Tierheimleiterin Doris Hofner-Foltin war an besagtem Tag mit der Tierrettung wegen eines akuten Notfalls (Fuchsbaby mit Darmverschluss) auf schnellstem Wege zu Tierärztin Mag.med.vet. Ursula Kimberger-Dorninger gefahren. Sie stellte das Fahrzeug direkt vor der Tür der Tierärztinnenordination ab, um das Tier umgehend medizinisch versorgen und notoperieren zu lassen, da es sich um einen Notfall handelte der keinen Aufschub duldete. Jede Verzögerung hätte zum Tod des Tieres geführt. Die von uns abgegebene Erklärung über die Hintergründe des Einsatzes sowie die vorgelegten Beweismittel (Tierrettungseinsatzprotokoll, Stellungnahme der Tierärztin zur Dringlichkeit des Einsatzes, Foto des Fuchsbabys nach Operation), wurden in der darauf folgenden Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft als “reine Schutzbehauptungen” (!) bezeichnet.

Freispruch in allen Punkten durch Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

Der nächste Schritt war für uns der Gang zum Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, das der Beschwerde nun stattgab. Die mündliche Verhandlung am 20. September 2022 in Linz endete mit einem Freispruch in allen Punkten für Doris.
Es ist absurd, dass eine Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht in diesem Fall überhaupt notwendig war, um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes am 23. Mai zu beweisen. Das Tierparadies Schabenreith ist ein behördlich bewilligtes Tierheim und Kooperationspartner des Landes Oberösterreich. Dass mit uns so rigide verfahren wird ist unverständlich und ärgerlich, da wir auch eine Hilfsorganisation für Behörde und Polizei darstellen und immer wieder zu Hilfe gerufen werden um z.B. Unfalltiere zu bergen, bei behördlichen Tierabnahmen zu helfen oder entlaufene Tiere einzufangen und zu verwahren. Unser Einsatzfahrzeug, d.h. Tierrettung und unser Tierrettungsbetrieb wird anscheinend von den Behörden nicht anerkannt. Während bei Fällen wie Dr. Kellermayr oder dem Femizid an einer Mitarbeiterin eines Begleitservices vor wenigen Tagen weggeschaut wird, scheinen uns Behörde und Polizei regelrecht zu verfolgen. Es war nicht das erste Mal, dass unsere Tätigkeit in Frage gestellt wird.